Die Not- und Sicherheitsbeleuchtung spielt eine entscheidende Rolle in der Sicherheitsarchitektur von Gebäuden und öffentlichen Räumen. Ihre Bedeutung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, denn sie gewährleistet Orientierung, Schutz und Sicherheit für Menschen in Notsituationen. Dabei müssen Sicherheitsbeleuchtungssysteme nicht nur technische Anforderungen erfüllen, sie sind auch integraler Bestandteil des Sicherheitskonzepts von Gebäuden. Bei der Planung und Umsetzung sind dementsprechend einige Normen, Regeln und Vorschriften zu beachten.
Not- und Sicherheitsbeleuchtung dient dazu, bei Ausfall der Hauptbeleuchtung durch Stromausfall oder andere Notfälle die Sicherheit von Personen in Gebäuden zu gewährleisten. Sie ermöglicht es den Menschen, einen Gefahrenbereich sicher und zügig zu verlassen und unterstützt Rettungskräfte bei der Orientierung. Sie bestehen aus verschiedenen Komponenten, darunter Leuchten für Rettungswege, Antipanikbeleuchtung, Sicherheitsleitsystemen und Stromversorgungseinheiten.
Die Installation und der Betrieb dieser Komponenten werden durch eine Vielzahl von spezifischen Vorschriften, Normen und technischen Regeln bestimmt. In Deutschland sind insbesondere die DIN VDE Reihe 0100 und 0108, die Produktnorm für Leuchten und die Arbeitsstättenverordnung relevant. Diese Vorschriften definieren Anforderungen an die Ausleuchtung von Rettungswegen, Notausgängen und Gefahrenstellen.
Das Baurecht umfasst gesetzliche Regelungen, die die Planung, Errichtung, Änderung und den Abbruch von Bauwerken betreffen. In diesem Kontext spielen sicherheitsrelevante Aspekte, einschließlich der Not- und Sicherheitsbeleuchtung, eine wesentliche Rolle.
Bauordnungen der Länder konkretisieren die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung, um die Evakuierung von Gebäuden im Notfall zu unterstützen. Dabei wird gefordert, dass die Beleuchtung so ausgelegt sein muss, dass Menschen die Gebäude sicher verlassen und Rettungskräfte ihre Aufgaben effektiv ausführen können.
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) legt die folgenden Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung fest. Die genauen Regelungen können je nach Bauvorhaben und Nutzung des Gebäudes variieren. Im Allgemeinen werden jedoch folgende Punkte beachtet:
Die DIN VDE Reihe 0100 und 0108 sind Normen im Bereich der Elektrotechnik und befassen sich mit den Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Gebäuden. Zusammenfassend stellen diese Normen sicher, dass elektrische Installationen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und so das Risiko von Stromunfällen minimieren.
Die Normenreihe DIN VDE 0100, auch als die „deutsche Elektroinstallation“ bekannt, legt die grundlegenden Anforderungen für elektrische Niederspannungsanlagen in Gebäuden fest. Sie umfasst verschiedene Teile, die sich mit unterschiedlichen Aspekten der Elektroinstallation befassen, wie z.B. Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag, Überstromschutz, Auswahl und Installation von Leitungen und Kabeln, sowie Sicherheitsabstände und Montagehöhen.
Im Gegensatz dazu spezialisiert sich die Norm DIN VDE 0108 auf die elektrischen Anlagen in speziellen Räumen mit besonderen Anforderungen. Sie umfasst Bereiche wie Badezimmer, Schwimmbäder, medizinische Einrichtungen oder Werkstätten. DIN VDE 0108 legt spezifische Anforderungen an die elektrische Sicherheit in diesen Umgebungen fest, wie z.B. den Einsatz von Fehlerstromschutzschaltern (FI-Schutzschalter), die Auswahl von Geräten mit erhöhtem Berührungsschutz (IP-Schutzarten) und die Platzierung von Steckdosen und Schaltern in sicherer Entfernung von Wasserquellen.
Die Produktnorm DIN EN 60598-2-22 spezifiziert Anforderungen für die Konstruktion, Prüfung und Kennzeichnung von Leuchten, die in Notbeleuchtungssystemen verwendet werden. Diese Norm stellt sicher, dass Leuchten für den Notbetrieb geeignet sind, indem sie Kriterien für die Lichtausbeute, Beständigkeit gegen Umwelteinflüsse und die Zuverlässigkeit der Stromversorgung festlegt.
Wenn es um die Sicherheitsbeleuchtung am Arbeitsplatz geht, stellt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sicher, dass Arbeitsstätten so gestaltet und betrieben werden, dass Mitarbeiter vor Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit geschützt sind. Sie enthält spezifische Anforderungen an die Beleuchtung, einschließlich der Notbeleuchtung, um im Falle eines Stromausfalls die Sicherheit der Evakuierung und das sichere Arbeiten in Notfällen zu gewährleisten. Die ArbStättV fordert, dass Notbeleuchtung so installiert wird, dass Arbeitsbereiche, Fluchtwege, Notausgänge und Erste-Hilfe-Stationen ausreichend beleuchtet sind.
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